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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste auf einen Blick!

Was unsere Patienten oftmals beschäftigt, sowie ein paar wertvolle Hilfestellungen vor Ihrem ersten Praxisbesuch.

Natürlich können Sie uns auch jeder Zeit persönlich anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Wir empfehlen, ja. Die meisten Krankenversicherer benötigen eine ärztliche Überweisung damit die Deckung von Gebühren gewährleistet ist. Alternativ können Sie auch ohne ärztliche Verordnung unsere Therapien als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Wie lange ist mein Rezept gültig?

In der Regel 14 Tage ab der ärztlichen Verordnung, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen z. B. bei einem Arbeitsunfall bereits nach sieben Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von drei Wochen. Bei Privatrezepten gibt es dagegen keine Einschränkungen.

Ist die Behandlung kostenpflichtig? Wie hoch ist die Zuzahlung?

Grundsätzlich hängt es von der jeweiligen Krankenkasse und Ihrem gewählten Tarif ab, welchen Eigenanteil Sie bei der therapeutischen Behandlung dazuzahlen müssen. Gesetzlich Versicherte sind nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu Ihrer Therapie jeweils 10 Euro Rezeptpauschale sowie 10 Prozent der Behandlungskosten zu zahlen. Bei Privatversicherten wird vor der Behandlung in einem Behandlungsvertrag festgelegt, welche Kosten, in welcher Höhe abgerechnet werden.

Wir empfehlen vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den jeweiligen Behandlungssatz bzw. mögliche Eigenbeteiligung abzuklären. Sollten Sie über eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht verfügen, bringen Sie diese einfach zum Termin mit.

Wie erhalte ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Zuzahlungsbefreiungen hängen vom jeweiligen Bruttohaushaltseinkommen ab und werden jeweils individuell berechnet. Weitere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Am Besten Sie rufen uns einfach in unser Praxis in Arzberg unter der 09233 785 209 0 an. Unser Backoffice Team freut sich auf Ihren Anruf. Idealerweise halten sie gleich Ihre Verordnung griffbereit.

Ich kann einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen. Wie soll ich vorgehen?

Da wir unseren Patienten feste Behandlungstermine anbieten, können wir Wartezeiten auf ein Minimum reduzieren. Deshalb bitten wir Sie, Termine nur im Notfall und spätestens 24 Stunden davor telefonisch oder über eine kurze Nachricht auf unseren Anrufbeantworter abzusagen. Andernfalls sind wir leider gesetzlich dazu verpflichtet, den Termin abzurechnen. Bei Behandlungen am Montag bitten wir um Absage bis spätestens Freitag Mittag.

Ist die Praxis barrierefrei?

Die meisten unserer Standorte sind barrierefrei, an Praxen mit mehreren Etagen werden alle Behandlungen von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen im Erdgeschoss durchgeführt.

Kann ich direkt im Praxisumfeld parken?

Ja, an allen Praxisstandorten finden Sie Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Praxisumfeld.

Wie lange wartet man durchschnittlich auf einen Termin?

In der Regel können wir Ihnen eine Vollbehandlung bereits nach drei bis vier Wochen anbieten.

Behandeln Sie auch Kleinkinder und Babies?

Dank unserem geschulten Therapeutenteam können wir Menschen in jeder Altersgruppe, allerdings immer in Abhängigkeit vom jeweiligen Krankheitsbild, behandeln. Bei Babies und Neugeborenen erfolgt dies erst nach Abstimmung und Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte denken Sie an Ihre Kranken- bzw. Versichertenkarte, Ihre ärztliche Verordnung sowie sämtliche relevanten Dokumente wie Befunde, Röntgenbilder oder MRT Auswertungen. Zusätzlich empfiehlt sich sportliche, bequeme und lockere Kleidung. Ein großes Handtuch bekommen Sie selbstverständlich von uns gestellt.

Kommen Sie auch zu mir nach Hause?

Selbstverständlich bieten wir unsere Behandlungen auch im Rahmen von Hausbesuchen an. Insbesondere dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, oder aufgrund einer körperlichen Verletzung nicht oder eingeschränkt mobil sind. Wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen.

Nehmen Sie gesetzlich versicherte Patienten an?

Ja, wir nehmen sowohl gesetzliche als auch privatversicherte Patienten an.

Besteht in unseren Praxen aktuell eine Maskenpflicht?

Nein, aktuell besteht in unseren Praxen keine Maskenpflicht. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, hier freiwillig eine Maske zu tragen.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Sehr gerne! Unser sympathisches Frontoffice-Team ist immer Ihr erster Ansprechpartner.

09233 / 785209-0